Habermann

Habermann
Ein Haberfeldtreiben veranstalten: jemanden heimsuchen, ihn öffentlich rügen. Das Haberfeldtreiben war ein mit gewaltigem Lärm und Vermummung kollektiv praktizierter Akt der öffentlichen Bloßstellung und Demütigung von Einzelpersonen, die spezifische Normen ihrer Gemeinschaft verletzt hatten, d.h. eine Form ungeschriebenen Rügerechts. Vor allem nonkonformes Sexualverhalten wurde aufgegriffen: Ehebruch, außereheliche Schwangerschaft, Verstoß gegen den Zölibat, Hurerei. Der Rügebrauch bestand darin, daß sich die am Rügegericht Beteiligten nachts vor dem Hause des ›Schuldigen‹ versammelten und ihm seine Vergehen vorhielten.
   Im ältesten Bericht über das Haberfeldtreiben – vom Miesbacher Landgericht 1766 erstellt – wird dies deutlich:
   »Damit Sie aber wissen, worinn dises Haberfeldtreiben besteht, mache ich eine kurze beschreybung hierüber.
   Anfangs gehet einer von den zusam gerotheten purschen zu dem ienigen Hause, wo ein Leichtferttigs Drits halber abgestrafftes Weibs Bild darin sich befindet, mit Ungestimm klopft er an die fenster lääden oder haus thier, fraget sich mit lauttem geschrey in formalibus an. Paur (disen mit nammen nennent) hast die (sit Venia verbo) Hur zu hauß? ist das Haaber feld lähr? seye es lähr oder nit, wür treiben dannach darin. Nach disem machen Sye einen unverträglichen Lärmmen mit undereinander gemischten jauchzen, schreyen, Bryllen, mit thüer Glockhn, Pritschen, schlagen auf die Preter, Blasen mit Kühe horn, schüessen aus feur gewöhren, so, daß die ienige, so es das erstemahl hören, nichts anders glauben als es seye die höll ausgelassen worden, villfältig geschieht es, daß einige von diesen Purschen die mit Schindl belegte häußer abdeckhen, die fenster einschlagen und die zäun zusammen reissen. iederzeit aber springen sye in einem Creiß herumb, und tretten dieweils nit anderst auf, als wan ein hexen tanz daselbst Vorbeygangen were. Dabey machen Sye sich im angesicht russig und theills falsche pärth, damit Sye nit erkhant werden. über das stöllen Sye gemainiglich wachten auf, und wan iemand gelling (jählings) darzue komt, oder Vorwiz halber zueschauen will, der mueß aintweeder mithalten oder Sye schlagen ihm die Haut Voll an, und jagen ihne dauon.«
   Das Ritual ist von einer aggressiv-feindseligen Grundstruktur gekennzeichnet. Es geht unter anderem um die Verspottung mit ehrenrührigen Reimen. Junge, ledige Männer, Burschen erscheinen konstant als die Akteure des Haberfeldtreibens. Das Ritual war also das Vorrecht einer männlichen Altersgruppe.
Dennoch gründete das Haberfeldtreiben auf dem Konsens der Landgemeinde, die dem Altersverband sozusagen soziale Kontrollfunktionen übertrug.
   Die Organisation des Rügegerichtes ist nicht bekannt, weil die Beteiligten strenges Stillschweigen darüber wahrten. Angeführt wurden sie von einem oder mehreren Vorstehern, den sogenannten ›Haberfeldmeistern‹. Im Laufe seiner Entwicklung verselbständigte sich der Brauch und wurde schließlich auch mißbraucht zur Verfolgung mißliebiger Personen, an denen man sich unter dem Vorwand von Sitte und Anstand rächen wollte. So steht der Begriff ›Haberfeldtreiben‹ nicht mehr für einen nach bestimmten Regeln ablaufenden Brauch, sondern für die böse Absicht, anderen Schaden zuzufügen. Als ein ›altherkömmlicher Brauch‹ ist es allenfalls nur im Empfinden derjenigen verankert, die es praktizierten. Für die Obrigkeit und Justiz gilt ›Haberfeldtreiben‹ eher als Synonym für Begriffe wie ›grober Unfug‹ oder ›Exzeß‹.
   In Bayern und Tirol wurde früher der oder die Schuldige in ein Hemd, ursprünglich in ein Ziegenfell, gesteckt und umhergetrieben ( Bockshorn). Dieses ›Haberfeldtreiben‹ war also eigentlich ein ›Haberfelltreiben‹; ›Haber‹ aber hat hier nichts mit Hafer zu tun, sondern ist verwandt mit lateinisch ›caper‹ = (Ziegen-)Bock und griechisch ›kapros‹ = Eber, bedeutet also ›Ziege‹, ›Bock‹; im deutschen Sprachgebiet ging ›Haber‹ = Ziegenbock wegen der lautlichen Gleichheit mit ›Haber‹ = Hafer unter. So wurde das ›Haberfelltreiben‹ volksetymologisch umgedeutet zu ›Haberfeldtreiben‹, und auch der Brauch änderte sich, indem der Schuldige wirklich mit Geißelhieben in ein Haferfeld getrieben wurde.
   Ebenfalls auf lateinisch ›caper‹ geht das Wort Habergeiß zurück, mit dem man in Bayern ein leichtsinniges Mädchen, im Elsaß ein langes hageres Mädchen und im Alemannischen einen Kreisel bezeichnet, der sich lärmend dreht. In anderen Gegenden ist es die Bezeichnung für verschiedene Vögel. ›Habergeiß‹ wurde ebenfalls mit Hafer in Verbindung gebracht, weshalb auch die Strohpuppe so genannt wird, die dem Bauern auf den Dachfirst gesetzt wird, der zuletzt mit dem Einfahren des Getreides fertig wird.
   In manchen Gegenden schreckt man Kinder vom Korn fort, indem man ihnen sagt, der Habermann hause darin mit großem schwarzen Hut und einem gewaltigen Stock. Jedoch ist nicht dieser Habermann gemeint in der folgenden Redensart Er liest seinem Gaul net fleißig aus 'm Habermann vor: er gibt dem Pferd zu wenig Futter, oder allgemein: er ist sehr geizig. Joh. Habermann (1516-90) war der Verfasser eines einst weitverbreiteten Gebetbuches; die Redensart macht sich die lautliche Gleichheit des Namens mit dem Futtergetreide zunutze, Charivari, Hafer.
• O. PANIZZA: Das Haberfeldtreiben im bairischen Gebirge (Berlin 1897); G. QUERI: Bauernerotik und Bauernfehme in Oberbayern (1911, Neudruck München 1969), besonders S. 59-265; ADLMAIER: Der Oberländer Habererbund (München 1926); P. SARTORI: Artikel ›Haberfeldtreiben‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens III, Spalte 1291; F. RANKE: Artikel ›Habergeiß‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens III, Spalte 1291-1294; JACOBY: Artikel ›Habermann‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens III, Spalte 1294; F.W. ZIPPERER: Das Haberfeldtreiben. Seine Geschichte und seine Deutung (Weimar 1938); R. SCHMIDT-WIEGAND: Artikel ›Haberfeldtreiben‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 1888-1889; E.A.M. SCHIEDER: Das Haberfeldtreiben (München 1983); K.S. KRAMER: Kultur der einfachen Leute (München 1983).

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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