- Handschuh
- Den Handschuh hinwerfen, aufnehmen ⇨ Fehdehandschuh.Einen Handschuh bekommen: das Markt bzw. Stadtrecht erhalten. Der Handschuh steht in mittelalterlichen Rechtsquellen stellvertretend für die gewalthabende und schützende Hand. Er war das Wahrzeichen des Königs, der das Marktrecht verlieh und den Marktfrieden setzte. Wenn sich ein Ort das Marktrecht vom Kaiser erbat, sandte dieser ihm zum Zeichen der Gewährung einen Handschuh, der an das Marktkreuz gehängt wurde. Im ›Sachsenspiegel‹ heißt es: »wo man Städte bauet, muß man ein Kreuz setzen auf einen Markt und des Königs Handschuh daran hängen, daß man sehe, daß es des Königs Wille sei«.Die Überreichung des Handschuhs galt allgemein als Symbol der Übertragung von Macht an einen Untergebenen. Boten erhielten ihn als Botenzeichen, und dieses wurde dem Empfänger einer Botschaft übergeben. Auf dem Altar niedergelegt, war er das Zeichen für die symbolische Investitur. Als Zeichen von Schutzgewährung galt er, wenn er dem Herrn übergeben und von diesem angenommen wurde. Das ist meine Handschuhnummer: das sagt mir zu, das entspricht meinen Wünschen, meinem Können (Gegenwartssprache).Jemanden mit (Samt-)Handschuhen anfassen: ihn schonend, behutsam behandeln. Der Handschuh dämpft den Zugriff der Hand; vgl. englisch ›to handle with gloves‹ und französisch ›prendre quelqu'un avec des gants‹.• J.A. KEMENT: Der Handschuh und seine Geschichte (Wien 1890); G. JUNGBAUER. Artikel ›Handschuh‹, in: Handbuch des Aberglaubens III, Spalte 1400-1412; A. ERLER: Artikel ›Handschuh‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 1975-1976, Strafjustiz in alter Zeit (Rothenburg o.d.T. 1980), S. 314; B. SCHWINEKÖRPER: Der Handschuh im Recht, Ämterwesen, Brauch und Volksglauben (Sigmaringen 1981).
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.