- Heimsuchung
- Das war die reinste Heimsuchung: das war der reinste Überfall, das war wie eine Strafe. Der Begriff ›Heimsuchung‹ ist aus der Bibel bekannt als Bezeichnung für das Strafgericht Gottes (Jes 10,3; Jer 23,12; 46,21; 50,31; Ez 9,1), aber auch aus literarischen Zeugnissen, z.B.I. Kant: »die fürchterlichen Werkzeuge der Heimsuchung des menschlichen Geschlechts« (Werke, 1838).Darüberhinaus ist der Begriff ›Heimsuchung‹ aber auch eine alte Bezeichnung für den Hausfriedensbruch (wenn die Friedensbrecher mit Gewalt auf Haus und Bewohner eindringen). Sie wird in älteren Rechtsquellen immer eigens angeführt. Im ›Schwabenspiegel‹ heißt es dazu: s. ›Die heymsuchung ist daz: wer mit gewaffenter handt y eynes mannes hauß lauffet und eynen darynn iaget oder er eynen darinn findet, dem er will schaden oder schadet, das heyßet heymsuchung‹. Im Bereich der Rügebräuche ist mit der Heimsuchung bzw. dem Hauslaufen meist eine Ausplünderung des Hauses verbunden. Bei der heutigen, scherzhaft verwendeten Redensart handelt es sich wohl um eine Verbindung der beiden älteren Bedeutungen.• K. KROESCHELL: Artikel ›Hausfrieden‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 2, 022-2, 024; K-S. KRAMER: Grundriß einer rechtlichen Volkskunde (Göttingen 1974), S. 33.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.