Aufwaschen — Aufwaschen, verb. irreg. act. S. Waschen. 1) Durch Waschen reinigen, besonders, das gebrauchte Tisch und Küchengeschirr reinigen, in der Hauswirthschaft. 2) Mit Wasser von der Erde auffassen. Blut aufwaschen. 3) Wund waschen. Sich die Hände… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
aufwaschen — auf||wa|schen 〈V. tr. 274; hat〉 abwaschen, spülen, (mit Wasser) reinigen (Geschirr) * * * auf|wa|schen <st. V.; hat: a) (landsch.) spülen, abwaschen: Geschirr a.; b) (österr., sonst landsch.) wischen, feucht reinigen: den Boden a.; R das ist… … Universal-Lexikon
aufwaschen — 1. putzen, reinigen, sauber machen, säubern. 2. abwaschen, [Geschirr] spülen; (landsch.): abspülen. * * * aufwaschen:⇨abwaschen(1) aufwaschen 1.abwaschen,Geschirrspülen,abspülen;ugs.:ausputzen 2.säubern,reinigen,saubermachen,putzen … Das Wörterbuch der Synonyme
Aufwaschen — * Es ist Ein Aufwaschen. Es ist eine Mühe, geht in einem hin. – Wenn man eine Sache zugleich mit der andern berichtigen oder ordnen will. Frz.: C est le même travail, c est la même peine … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Aufwaschen — Mann beim Abwasch Unter Abwasch (auch: Aufwasch oder Spülen) versteht man das Reinigen von Ess und Kochgeschirr, Besteck, Töpfen, Pfannen und Ähnlichem … Deutsch Wikipedia
aufwaschen — auf|wa|schen … Die deutsche Rechtschreibung
abwaschen — 1. abspülen, entfernen, fortspülen, waschen, wegspülen, wegwaschen. 2. abseifen, reinigen, sauber machen, säubern, spülen; (landsch.): aufwaschen. * * * abwaschen:1.〈dasGeschirrreinigen〉aufwaschen·[das]Geschirrspülen–2.⇨reinigen(1)–3.⇨tilgen(2)… … Das Wörterbuch der Synonyme
Aufwasch — Auf|wasch 〈m. 1; unz.〉 schmutziges Geschirr, das aufgewaschen werden soll; Sy Abwasch (1) ● in der Küche steht der (ganze) Aufwasch; ich habe heute viel, wenig Aufwasch; das geht in einem Aufwasch(en) 〈fig.; umg.〉 das kann man alles auf einmal… … Universal-Lexikon
Abwasch — Der Abwaschbursche in der Kneipe, Jean Siméon Chardin, um 1738 … Deutsch Wikipedia
Zusammenhangszuständigkeit — Mit Zusammenhangszuständigkeit (auch: Gerichtsstand kraft Sachzusammenhang; Sachzusammenhangsregelung des § 2 Absatz 3 ArbGG) bezeichnet man die in § 2 Abs. 3 Arbeitsgerichtsgesetz geregelte erweiternde, fakultative arbeitsgerichtliche… … Deutsch Wikipedia