- Landfrieden
- Dem (Land)frieden nicht trauen: einen Zustand nicht für ganz sicher, nicht für gefahrlos halten, obwohl es so scheint. Im späten Mittelalter war der Friede oft durch Fehden bedroht oder gestört. Die Kaiser erließen dagegen seit dem 11. Jahrhundert ›Gottesfrieden‹ für bestimmte Tage der Woche, später meist ›Landfrieden‹ für größere Teile des Reiches. Aber Heer und Polizei waren nicht genügend ausgebildet, um für diesen Landfrieden völlig sichere Gewähr zu leisten; daher die Redensart, die freilich in übertragenem Sinne erst im 18. Jahrhundert belegt ist. Älter bezeugt ist die Wendung ›Dem Geleit nicht trauen‹: zum Schutz gegen Überfälle bedienten sich reisende Kauf- und Privatleute des Geleites, einer Art berittener Polizei. In Rollenhagens ›Froschmeuseler‹, einem episch- didaktischen Gedicht von 1595 (Aa8b), warnt der alte Sperling seine Jungen:Spür ich an einem dicken Strauch,Daß sich herauswindet der Rauch,Als wenn ein Feur darunter wär,So trau ich dem Geleit nicht mehr.• E. KAUFMANN: Artikel ›Landfrieden‹ (I), in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte II, Spalte 1451-1465.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.