Austrag

Austrag
Etwas zum Austrag bringen: durch eine Entscheidung das Ende herbeiführen; meist von Streit und Zwist gesagt. ›Austragen‹ ist ein alter Rechtsausdruck und bedeutet: bis zu Ende tragen, zum Ende, zu einer Entscheidung bringen (1342: »daz wir ... uber ein komen sin und mit enander ûz getragen und geendt haben«; 1414: »mit rechte ... utdregen«). Das Rechtswort Austrag bedeutet also: Zu-Ende-Bringen einer Sache, friedliche Beilegung, Vergleich, Vereinbarung, schiedsrichterliche oder öffentlich-richterliche Entscheidung; in übertragener Anwendung ist es seit dem 17. Jahrhundert bezeugt. In der Gegenwart hat die Redensart weitgehend ihre alte Bedeutung verloren. Ganz neutral sagt man heute ›Ein Sportfest wird zum Austrag gebracht‹ oder ›Wettkämpfe kommen zum Austrag‹ (Deutsches Rechtswörterbuch I, 1122-25).

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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  • Austrag — steht für: den bäuerlichen Altenteil, das Ausgedinge Emission im Umweltschutz, siehe Emission (Umwelt) Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe …   Deutsch Wikipedia

  • Austrag — (Rechtsw.), 1) gütlicher A., schiedsrichterliche Entscheidung, s. Austrägalgerichte; 2) in Baiern ein Häuschen auf dem Lande ohne Acker; Besitzer eines solchen Austrägler; 3) so v.w. Leibzucht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Austrag — Austrag, s. Altenteil …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Austrag — Austrag,der:1.⇨Austragung(1)–2.⇨Altenteil(1)–3.zumA.bringen/kommenlassen/gelangenlassen:⇨austragen(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Austrag — Aus|trag 〈m. 1u〉 1. Erledigung, Entscheidung 2. Vergleich 3. Altenteil ● gerichtlicher Austrag Entscheidung vor Gericht; einen Streit zum Austrag bringen 〈besser〉 einen S. entscheiden, beenden, austragen; ein Streit, Wettkampf kommt zum Austrag… …   Universal-Lexikon

  • Austrag — Aus|trag, der; [e]s (süddeutsch und österreichisch auch für Altenteil); zum Austrag kommen (Amtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Austrag, der — Der Austrag, des es, plur. die träge. 1) Die Handlung des Austragens, so fern dieses Wort entscheiden bedeutet, die Entscheidung einer zweifelhaften Sache, besonders eine gerichtliche Entscheidung, ehedem auch Austracht, Ußtrack, und im Nieders.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Austrag, der — [Ausdråg] Austrag, Altenteil …   Bayrische Wörterbuch von Rupert Frank

  • Austrag — Aus·trag der; (e)s; nur Sg, südd ≈ Altenteil …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Austrag — Austräge sind Austräge. – Pistor., III, 2. Unter Austrägen ist im ersten Sinne ein Gericht für deutsche Immediaten zu verstehen, von Karl V. gebildet, um Streitfälle zu schlichten, ehe sie ans Reichskammergericht gelangten. Insofern diese… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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