mundtot

mundtot
Jemanden mundtot machen: ihn zum Schweigen bringen, ihn ausschalten; die Redensart bezieht sich ursprünglich nicht auf den Mund, sondern auf althochdeutsch und mittelhochdeutsch munt (f.) = Schutz, Schirm, Gewalt, Schutzgewalt und steht in Zusammenhang mit lateinisch ›manus‹ Hand. In unserem Wort ›Vormund‹ (der vor dem Mündel stehende, der über sein Mündel Gewalt habende) lebt die alte Bedeutung noch fort. ›Mundtot machen‹ bedeutet also ursprünglich: entmündigen; der Ausdruck ist von Schottel um 1665 erstmals gebucht und erklärt worden. Außerhalb der Rechtssprache wurde er bald als auf den Mund bezüglich volksetymologisch umgedeutet und zum Parallelausdruck von ›Den Mund (das Maul) stopfen‹ ( Maul), eine Entwicklung also, für die die Homonymie der Wörter Munt und Mund verantwortlich zu machen ist.
• W. EBEL: Über Redensarten und Recht, in: Moderna Sprak (1960), S. 1-12.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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  • Mundtot — (v. althochd. munt, s. Mundium), entmündigt; »m. machen«, außerhalb der Rechtssprache soviel wie das Reden verbieten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • mundtot — mundtot:m.machen:⇨Schweigen(2) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • mundtot — Adj std. phras. (17. Jh.) Stammwort. Gehört eigentlich zu Mund2 und bedeutet in der Rechtssprache der sich rechtlich nicht verteidigen darf , also etwa entmündigt . Außerhalb der Rechtssprache zu Mund1 gestellt und umgedeutet zu zum Schweigen… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • mundtot — mundtot: Das seit dem 17. Jh. bezeugte Adjektiv enthält als Bestimmungswort das unter ↑ Vormund behandelte Substantiv älter nhd. Mund »Schutz, Vormundschaft«. Es war zunächst ein Rechtsausdruck und bedeutete »unfähig, Rechtshandlungen… …   Das Herkunftswörterbuch

  • mundtot — mund|tot [ mʊntto:t]: in der Wendung jmdn. mundtot machen: jmdm. jede Möglichkeit nehmen, mit seiner Meinung, seinen Äußerungen hervorzutreten: Leute, die andere Meinungen vertraten, wurden mundtot gemacht. * * * mụnd|tot 〈Adj.; fig.〉 zum… …   Universal-Lexikon

  • mundtot — mụnd·tot Adj; nur in jemanden mundtot machen jemandem die Möglichkeit nehmen, seine Meinung zu sagen <einen politischen Gegner mundtot machen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • mundtot — mụnd|tot; jemanden mundtot machen (zum Schweigen bringen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • mundtot machen — zum Schweigen bringen …   Universal-Lexikon

  • Jemanden mundtot machen —   Die Wendung stammt aus der Rechtssprache und bezieht sich auf das alt und mittelhochdeutsche Wort munt in der Bedeutung »Schutzmacht, Gewalt«. Die Wendung bedeutete also ursprünglich »jemanden entmündigen«. Später bezog man »mundtot« dann auf… …   Universal-Lexikon

  • zum Schweigen bringen — mundtot machen …   Universal-Lexikon

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