Offenbarungseid

Offenbarungseid
Den Offenbarungseid leisten (müssen): seine katastrophale Finanzlage offenlegen und bestätigen, daß keinerlei Rücklagen und Vermögenswerte mehr vorhanden sind, um die Schulden zu tilgen; seine Zahlungsunfähigkeit zugeben.
   Der ›Offenbarungseid‹ ist im juristischen Sinne ein Eid, mit dem der Schuldner (auf Verlangen des Gläubigers) vor Gericht erklärt, seine Vermögensverhältnisse wahrheitsgemäß dargelegt zu haben und nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen.
   Jemanden zum Offenbarungseid zwingen: ihn dazu bringen, seine aussichtslose Lage darzulegen und sein Unvermögen einzugestehen.
   Einem Offenbarungseid gleichkommen: seine Schuld und Unfähigkeit auch ohne Einschaltung des offiziellen Gerichts bekennen. Alle Wendungen werden auch in übertragener Bedeutung gebraucht und auch auf den geistigen Bereich bezogen, z.B. im Sinne von: sein Unvermögen bekennen (müssen); eine bestimmte Aufgabe (ein Forschungsvorhaben) nicht erfüllen können, gescheitert sein.
   Die Redensarten werden heute auch gern auf die Politik bezogen, wenn z.B. eine Regierung (Partei) zugeben muß, mit ihrer Politik am Ende zu sein, und dies nur unter dem Druck der Öffentlichkeit oder der Opposition.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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  • Offenbarungseid — (auch Manifestationseid), die eidliche Bestärkung eines Vermögensbestandes. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 711) muß der Schuldner auf Antrag des Gläubigers den O. leisten, wenn die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Offenbarungseid — Offenbarungseid, s. Manifestation …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Offenbarungseid — Offenbarungseid, s. Manifestationseid …   Herders Conversations-Lexikon

  • Offenbarungseid — Die Versicherung an Eides statt (oder eidesstattliche Versicherung) ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, mit der derjenige, der diese Versicherung abgibt, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Offenbarungseid — Of|fen|ba|rungs|eid 〈m. 1〉 eidl. Versicherung eines Schuldners, dass er sein ganzes Vermögen angegeben hat ● den Offenbarungseid leisten 〈a. fig.〉 einen (selbstverschuldeten) Missstand eingestehen * * * Of|fen|ba|rungs|eid, der (Rechtsspr.… …   Universal-Lexikon

  • Offenbarungseid — Of·fen·ba̲·rungs·eid der; Jur; ein Eid, mit dem man erklärt, dass man (als Schuldner) seinen ganzen Besitz ehrlich aufgeführt hat und seine Schulden nicht zahlen kann <den Offenbarungseid ablegen, leisten> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Offenbarungseid — ⇡ eidesstattliche Versicherung …   Lexikon der Economics

  • Offenbarungseid — Offenbarungseidm 1.Dekolleté,MarkeOffenbarungseid=tiefesDekolleté.EigentlichdieeidlicheVermögensangabeeinesfruchtlosGepfändeten.HierAnspielungaufdieOffenlegungderBrust.1950ff. 2.einenOffenbarungseidablegen=einenHeiratsantragmachen.ManoffenbartdieE… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Offenbarungseid — Of|fen|ba|rungs|eid …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Offb.-E. — Offenbarungseid EN oath of disclosure (in bankruptcy) …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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