- Schmu
- Etwas ist Schmu: es ist Betrug, eine Täuschung, ein unrechtmäßiger Gewinn. Hochdeutsch ›Schmu‹ und niederdeutsch ›smu‹ = leeres Gerede, Gerücht, haltlose Versprechungen gehen auf hebräisch ›semu'a‹ = das Gehörte zurück. Über das Rotwelsch drang das Wort Schmu in die deutsche Sprache ein, wo es seit 1729 bei Stoppe (›Ged.‹ 2, 209) literarisch bezeugt ist. Durch die Studentensprache, in der es seit 1781 bei Kindleben (›Studenten-Lexikon‹ 188) verzeichnet ist, wurde es über ganz Deutschland verbreitet. Die Bedeutung als ›unlauterer Vorteil‹ entstand aus dem Lohn des Maklers, der durch seine Bemühungen, sein Gerede, den Kauf zustande brachte. Da er auch falsche Versprechungen bei seiner Überredungskunst nicht scheute und den Käufer häufig übervorteilte, erhielt Schmu den negativen Sinn des vorsätzlichen Betruges.(Etwas) Schmu machen: etwas unterschlagen, veruntreuen. Schüler- und studentensprachlich hat die Wendung Schmu machen die speziellere Bedeutung des Benutzens unerlaubter Hilfsmittel bei Klassenarbeiten und Prüfungen und des Abschreibens vom Heft des Nachbarn, um unrechtmäßige Vorteile zu erzielen und gute Leistungen vorzutäuschen.Auch in mundartlichen Wendungen ist der aus dem Hebräischen übernommene Ausdruck zu finden, in Pommern heißt es z.B.: ›he wett sinen Smu to maken‹, er weiß, wie er sich Vorteile erschleichen kann.Dieselbe Bedeutung und Herkunft wie ›Schmu‹ hat auch ›Schmus‹. Das Wort ist besonders in der Frankfurter Gegend gebräuchlich in der Wendung: ›Schmuß von Enkenem‹: dummes Geschwätz. In der ›Frankfurter Latern‹ von 1883, S. 10 heißt es: »Wann e Altfrankforter zu jemand segt, ›Schmus von Enkenem!‹, so bewegt er daderrbei de Kopp hin un her un mecht mit der Hand e abwehrend Bewegung, als Gottersprich, ›geh hin un sag de wärscht dagewesen!‹, ›Wie laaf ich uff!/Loß errsch!/Schmuß von Enkenem‹ will soviel besagen als wie ›hör auf, man glaubt's doch nicht‹.«• S.A. WOLF: Wörterbuch des Rotwelschen (Mannheim 1956); Frankfurter Wörterbuch 14 (1982), S. 2763-2766.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.