Brandbrief

Brandbrief
Einen Brandbrief schreiben (schicken): einen dringlichen Bittbrief um Geld schreiben; niederländisch ›een brandbrief schrijven‹.
   Der Brandbrief ist seit dem Spät-Mittelalter in Nord- und Süddeutschland bekannt und hat unterschiedliche Bedeutung: norddeutsch eine Art Fehdebrief, durch den das Abbrennen von Haus und Hof angedroht wird, süddeutsch obrigkeitliche Verfügung, die zum Sammeln von Gaben für Brandgeschädigte berechtigt. Durch die Studentensprache des späten 18. Jahrhunderts ist das Wort neu belebt worden; es ist zuerst 1767 in Leipzig und später auch an anderen Universitätsorten nachzuweisen. Um seinen Eltern zu verdeutlichen, daß er völlig ›abgebrannt‹, d.h. ohne einen Pfennig sei, kohlte der Student die Ecke des Briefes ein wenig über dem Feuer an. Durch die Vermittlung der Studentensprache ist der Brandbrief mit seiner veränderten Bedeutung erneut in Umgangssprache und Mundarten eingedrungen.
• H. SOMMER: Kulturgeschichtliche Sprachbilder (Bern 1943); A. ERLER: Brandmarken ins Antlitz, in: Festschrift K.S. Bader (Zürich 1965), S. 115-120; K. RANKE: Artikel ›Brandmarken‹, in: Enzyklopädie des Märchens II, Spalte 658-660.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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  • Brandbrief — Sm dringlicher Brief erw. fach. (18. Jh.) Hybridbildung. Entsprechende Wörter treten zu verschiedenen Zeiten mit verschiedenen Bedeutungen auf. Auf den heutigen Gebrauch haben wohl eingewirkt: 1) ein niederdeutsches Wort, seit dem 16. Jh. bezeugt …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Brandbrief — Brandbrief, 1) die obrigkeitliche Bescheinigung über einen erlittenen Brandschaden; 2) Drohbrief, daß da, wo derselbe eingeworfen wird, Feuer angelegt werden wird, s.u. Landzwang …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandbrief — Brandbrief, Schrift, die Einzelne oder eine Gesamtheit mit Brandstiftung bedroht, wird nach dem Reichsstrafgesetzbuch (§ 126) als Landzwang (s.d.) mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Nach öfter reichischem Strafrecht (§ 99) wird hierdurch… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Brandbrief — Brandbrief, die schriftliche Bedrohung mit Brandstiftung, nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§ 126) mit Gefängnis bis zu einem Jahre geahndet …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Brandbrief — Brandbrief,der:⇨Mahnbrief …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Brandbrief — Ein Brandbrief bezeichnet ein Gesetzeswerk, ein Dokument für ein Hilfeersuchen, eine Drohung oder einen schriftlichen Appell. Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzeswerk 2 Brandbettelbrief 3 Drohung 4 Appell …   Deutsch Wikipedia

  • Brandbrief — Brạnd|brief 〈m. 1; umg.〉 dringender Mahnbrief, eiliger Bittbrief [<spätmhd. brantbrief „Brief, der mit Brandschädigung droht“] * * * Brạnd|brief, der [urspr. = Bettelbrief um Geld, nach häufig missbrauchten behördlichen Schreiben, die zum… …   Universal-Lexikon

  • Brandbrief — * Einen Brandbrief schreiben. – Eiselein, 91. Drohbriefe, oder ungestüm wie ein Abgebrannter um Hülfe bitten; uneigentlich: anfeuernd, aufreizend. In der Studentensprache = Mahnbrief. (Sandvoss, 149.) Holl.: Brandbrieven schrijven. (Harrebomée, I …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Brandbrief, der — Der Brandbrief, des es, plur. die e. 1) Ein öffentliches schriftliches Zeugniß eines erlittenen Brandes. 2) Im gemeinen Leben, ein Brief, worin der Feind, oder auch ein Mordbrenner mit dem Brande drohet …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Brandbrief — Brandbriefm eiligeschriftlicheAufforderung;Drohbrief.MeinteigentlichdieamtlicheBescheinigungübererlittenenBrandschaden,dannauchdenMahn oderBettelbriefwegeneinesBrandschadens,sogardenBriefmitBrandandrohung.DieheutigeBedeutungsetzteum1750beiStudente… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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