Ehe

Ehe
Da das Wort Ehe in den Mundarten wenig verbreitet ist, sind auch Redensarten, die diesen Begriff enthalten, selten. In die Ehe tanzen: leichtsinnig heiraten, ohne sich über die Verpflichtungen im klaren zu sein, die man damit eingeht.
   Schwäbisch ist die Wendung die Ehe brechen witzig abgewandelt worden: von einem, der es mit der Ehe nicht sehr genau nimmt, sagt man: ›Er hat die Eh' net broche, aber stark boge‹. Beim Anblick eines hübschen Mädchens heißt es (anerkennend): ›Wegen der würd' ich schon 'n Ehebrüchel riskieren!‹
   In wilder Ehe leben: wie Mann und Frau zusammenleben, ohne verheiratet zu sein, Ehe ohne Trauschein. Bratkartoffelverhältnis.
• B. KUMMER: Artikel ›Ehe‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens II, Spalte 564-592; L. RÖHRICH: Artikel ›Ehe‹, in: Enzyklopädie des Märchens III, Spalte 1023-1042 (mit weiterführender Literatur).

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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  • Ehe — Ehe, eher, ein Umstandswort der Zeit, welches im Positive eh, ehe, und zuweilen auch eher, im Comparative eher, und im Superlative aufs eheste, am ehesten, lautet. Es wird, 1. Eigentlich, von einer Zeit oder Begebenheit gebraucht, welche vor… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — ist nach dem Begriffe des Christenthums die lebenslängliche Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Zu gleicher Zeit Zweck und Mittel des Daseins findet sie schon in der Natur des sittlich unverdorbenen Menschen ihre Begründung. Der …   Damen Conversations Lexikon

  • Ehe — (v. althochd. êwa, altsächs. êo, »Bündnis, Vertrag, Gesetz«; vgl. Ehehaft), die nach gesetzlichen Vorschriften eingegangene Vereinigung eines Mannes und Weibes zur lebenslänglichen und ungeteilten Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse. Die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • ehe — interj. 1. ėė, ei (šaukiant): Ehe! – šūktelėjo iš švendrų rš. 2. aa (stebintis): Levas sakąs: – Ehe! tai ir už mane tvirtesnis! LMD …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • ehe — ehe: Das Adv. mhd. ē »vormals, früher« ist verkürzt aus ēr (vgl. ↑ eher). Nhd. ehe dient noch bei Luther als Adverb; heute wird nur bayr. österr. eh für »früher«, meist aber für »ohnehin schon« (»das hab ich eh gewusst«) verwendet. Alter… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Ehe — Ehe, die gesetzlich anerkannte Vereinigung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zur dauernden Gemeinschaft aller Lebensverhältnisse und zur Gründung einer Familie. Seit 1900 ist das gesamte Eherecht im Deutschen Reiche durch das Bürgerl.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • ehe — Konj std. (15. Jh.) Stammwort. Ursprünglich eine Variante von eher: dessen r ist (nach Langvokal im Auslaut bei Unbetontheit) abgefallen, dann Zerdehnung des so entstandenen ē wie bei ēr und funktionale Differenzierung gegenüber diesem. Die… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • ėhė — ėhė̃ interj. ėė (nepritariant, reiškiant nepasitenkinimą): Ėhė̃, vaikai, šitaip tai jau negerai! Sml …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • ėhė hu — refr.: Apynėli žaliasai, purinėli gražusai, ėhė hu hu hu, purinėli gražusai LB101 …   Dictionary of the Lithuanian Language

  • Ehe — Ehe: Aus dem umfassenden Sinn »Recht, Gesetz« des westgerm. Wortes mhd. ē, ēwe, ahd., afries. ēwa, aengl. æ̅‹w› hat sich im Ahd. und Aengl. die Bed. »Ehe‹vertrag›« abgesondert, die eine der wichtigsten Institutionen des rechtlichen und… …   Das Herkunftswörterbuch

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