- Gunst
- Die Gunst des Augenblicks (der Stunde) nutzen: die glücklichen Umstände erkennen und sein Schicksal mutig in die Hand nehmen, die beste Gelegenheit ergreifen, um zu seinem Ziel zu gelangen.Jemandem eine große Gunst erweisen (erzeigen): ihm sein Wohlwollen zuteil werden lassen, sich ihm besonders geneigt zeigen. In dem Gedicht ›Der frohe Wandersmann‹ von Joseph Frh. von Eichendorff, das er 1826 in seiner Novelle ›Aus dem Leben eines Taugenichts‹ zuerst veröffentlichte, lauten die ersten Zeilen:Wem Gott will rechte Gunst erweisen,Den schickt er in die weite Welt.Sie wurden weithin bekannt und haben Volksliedcharakter angenommen.Einer Gunst teilhaftig sein, auch: Jemandes Gunst genießen: bevorzugt werden, Förderung erfahren.Sich (eifrig) um die Gunst einer Dame bemühen: sie umwerben.Sich jemandes Gunst rühmen dürfen: stolz auf das ihm entgegengebrachte Verständnis und Vertrauen sein, sich auf seinen Gönner berufen; dagegen: Jemandes Gunst verlieren und Jemandem seine Gunst entziehen: sich enttäuscht von ihm abwenden, ihn ›fallen lassen‹.Zu jemandes Gunsten sein: zu seinem Vorteil gereichen.Mit Gunst und Erlaubnis ist ein formelhafter Gruß der wandernden Handwerksgesellen, ⇨ Gruß.• TH. GANTNER: Mit Gunst und Erlaubnis ... Wandergesellen des Bauhandwerks im 20. Jahrhundert. Ausstellungskatalog (Basel 1985/87).
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.