baden

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Das Bad hatte, wie schon bei den Griechen und Römern, im häuslichen und öffentlichen Volksleben des Mittelalters und der frühen Neuzeit eine sehr große Bedeutung. Es war die erste Pflicht des Hausherrn, dem Gaste, der freilich oft schmutzig genug ankommen mochte, ein Bad bereiten zu lassen (vgl. Wolframs ›Parzival‹ 166, 21 ff., um 1210). Auch in ganz anderem Zusammenhang gab es brauchtümlich geregelte Bäder (Hochzeits- und Märzenbäder, Eh- und Heilbäder). Für die Zurichtung der öffentlichen Bäder sorgten die in Zünften zusammengeschlossenen Bader. Eine Stadt wie München hatte schon im 15. Jahrhundert mindestens vier öffentliche Bäder und Ulm 1489 bereits 168 Badestuben. Die Handwerksburschen waren z.B. verpflichtet, allwöchentlich zu baden; die Gesellen erhielten dazu rechtzeitig Feierabend und ein Badegeld. Man badete gewöhnlich samstags und betrachtete die körperliche Reinigung als Vorbereitung zur kirchlichen Feier des Sonntags. Es hieß sogar sprichwörtlich: »Man soll den Badetag halten wie den Sonntag«.
   Zu Beginn der Neuzeit wurde das Baden in den öffentlichen Badestuben wegen vielfach beanstandeter Unsittlichkeit und wegen der Ansteckungsgefahr durch die ab Ende des 15. Jahrhunderts sich seuchenartig ausbreitende Syphilis eingeschränkt. Bis in den Anfang des 17. Jahrhunderts war jedoch die Benutzung von Schwitz- und Dampfbädern, die als ein vorzügliches Schutzmittel gegen den seit den Kreuzzügen in Deutschland sehr verbreiteten Aussatz (Lepra) galten, ganz allgemein. Es kann nicht überraschen, daß eine so verbreitete Sitte sich in zahlreichen sprichwörtlichen Redensarten und Formeln spiegelt, wobei auffällt, daß mehrere Redensarten, die mit dem Bad zusammenhängen, etwas Unangenehmes bedeuten, was mit der Beschaffenheit des Bades, mit der Wehrlosigkeit im Bade oder mit den verschiedenen älteren, etwas gewaltsamen Praktiken, die die Bader an dem Badenden vornahmen, zusammenhängt.
   Einen ins Bad führen; Einem ein schlimmes (sauberes) Bad anrichten: ihn mit Absicht in eine unangenehme oder gefährliche Lage bringen (entsprechend Recht ins Bad kommen: in eine solche Lage geraten). Der schlimme Sinn, der mit der Redensart Jemandem ein Bad an(zu)richten verbunden ist, beruht wohl auf einer spätmittelalterlichen Folterpraktik, bei der Delinquenten in einem von außen beheizbaren Raum schwitzen mußten, bis sie gestanden. Im 16. Jahrhundert erscheint die Redensart schon verblaßt wie heute, z.B. in Murners ›Narrenbeschwörung‹:
   Guck für dich, an wem du bist,
   Sunst wirt dir ein badt gerist
(›zugerüstet‹); und in der Komödie ›Hans Pfriem‹ von Martin Hayneccius (V. 145):
   Ich sehe, sie werden ruhen nicht,
   Bis sie mir ein Bad han zugericht.
Das schrecklichste Bad, glaubte man, erwarte die Sünder in der Hölle. Deshalb heißt es in Sebastian Brants ›Narrenschiffs‹ (86, 140):
   Die tüfel sint gewiß der sel
   Vnd tunt mit wüst triumphiren
   Von eim bad in das ander füren,
   Von itel kelt inn itel hitz.
In seinem Schwank ›Das Höllenbad‹ schildert Hans Sachs die Hölle als ungeheure Badestube, wo die Teufel als Bader ehemalige Sünder bis aufs Blut schwitzen lassen. Auch die Redensart Einem einheizen: ihm scharf zusetzen, stammt wohl von der Folterung durch ein zu heißes Bad.
   Einem das Bad segnen: Die Wendung ist uns geläufig aus Schillers einprägsamen Worten aus dem ›Tell‹ (I, 1): » ... und mit der Axt hab' ich ihm's Bad gesegnet!« Die Geschichte von dem ehebrecherischen Schweizervogt, der im Bad erschlagen ward, läßt sich zurückleiten bis ins ›weiße Buch‹ des Archivs von Obwalden, d.h. bis ins 14. Jahrhundert hinein. Die Stilisierung der Erzählung vom Vogt, dem mit der Axt das Bad gesegnet wurde, geht allerdings nur zurück auf Peter Etterlins Kronika von 1507: »ich will im das Bad gesegnen, dass er's keiner mer tut!« Schiller hat die Geschichte mitsamt dem Ausdruck dann aus Tschudis Chronik (1569) entnommen.
   Obwohl die Wendung also noch nicht zum ursprünglichen Bestand der Schweizer Befreiungssage gehört, ist sie im Laufe der Zeit untrennbar mit ihr verbunden worden. Im Urner Spiel von Wilhelm Tell (vor 1545) z.B. heißt es: »do gab ich jm warms mit einem schlag und gsägnet jm mit einer achss das bad«. Aus der ursprünglichen Situation des einen berühmten Falles geht die Wendung dann in die große Literatur ein, z.B. in Fischarts ›Geschichtklitterung‹ (Gargantua). Wie auf eine altbekannte sprichwörtliche Redensart spielt er darauf an: »man gesegnets im nit wie dem Salust mit Peitschen oder dem Schweitzerischen Amptmann mit der Achsst im Bad« (1575). Der Sprachgebrauch vom ›gesegneten Bad‹ findet sich allerdings auch außerhalb der Sage. Die Redensart wird dabei im wörtlichen wie im ironischen Sinn gebraucht. In Römoldts ›Hoffartspiel‹ (1564) steht der aufrichtige Wunsch der Königin an ihren aus dem Bade kommenden Gemahl: »Gott gesegn Euchs Bad« unmittelbar neben dem Ausruf des Baderknechts, der den König zum Bad hinausgestäupt hat:
   So muß man solcher Herren pflegen
   und in (ihnen) also das Bad gesegen
   daß sie sobald nicht wieder kommen!
Der ironische Gebrauch des Ausdrucks überwiegt allerdings bei weitem, und insofern sind die populären Erklärungen, über dem zubereiteten Bad sei das Kreuzeszeichen gemacht worden, damit es wohl bekomme, falsch. Nur einige Belege: »Der Teufel sprach, ich gsegn Dirs Bad« (Hans Sachs); »sy gesegnet mir das Bad mit fluchen und schelten« (Oswald von Wolkenstein). Auch Götz von Berlichingen (Lebensbeschreibung) will dem aus dem Bade steigenden Bischof das Bad segnen.
   Ganz losgelöst vom Baden bedeutet die Redensart heute soviel wie: ihn tüchtig durchprügeln. In diesem Sinne heißt es auch im niederdeutschen Lied vom ›Kaufmann zu Stralsund‹ (um 1603):
   Stralsunt dat is eine werde stat,
   dar bereit men dem mönnick dat küvenbat ...
   (Röhrich-Brednich: Deutsche Volkslieder I, S. 268, Strophe 11).
Einem ein (warmes) Bad übertun heißt, jemandem einen schweren Handel anrichten oder etwas Schlimmes auf den Hals laden, daraus in abgekürzter Form ›Jemanden baden‹: ihn schlagen, verprügeln. In Siebenbürgen sagt man: »Na, den hued em tichtig gebueet«, er wurde gründlich verprügelt.
   Jemand steckt tief im Bad bedeutet, er ist in großer (ökonomischer) Bedrängnis, in Schwierigkeiten, in einer unangenehmen Lage. Er hat dann Glück, wenn ihn jemand Aus dem Bade zieht oder wenn er gar ohne Hilfe Sich trocken aus dem Bade ziehen kann. In der Schweiz heißt ›einen ins Bad schicken‹, ihn töten.
   Das Bad austragen (ausgießen) müssen: für eines anderen Vergehen büßen; derber gelegentlich sogar: Das Bad austrinken (aussaufen) müssen. Die aus diesen Redensarten hervorgegangene und noch heute geläufige Kurzform (etwas) ausbaden müssen nimmt am Ende des 16. Jahrhunderts die übertragene Bedeutung an: die Folgen einer unangenehmen Angelegenheit tragen, für eigene oder fremde Schuld herhalten, für andere büßen müssen. Wie wir von den Baderegeln des Hans Sachs wissen, war es üblich, daß mehrere Personen nacheinander das gleiche Bad benutzten. Der letzte hatte das schmutzige Wasser auszugießen und das Bad zu säubern, also ›Auszubaden‹, woraus später dann spöttisch auch austrinken, aussaufen wurde. So z.B. mehrfach bei Abraham a Sancta Clara: »Dieses Bad muß ein jeder austrincken« (›Reim dich‹, 171); »Das Bad, so er andern zugericht, muste er selber austrincken« (›Judas‹ III, 543).
   Zunächst bedeutete ›Ausbaden‹ nur: bis zu Ende baden, am Schluß baden; schon im 16. Jahrhundert aber erhielt es in übertragener Anwendung den Sinn: ausgespielt haben; so schon spöttisch bei Hans Sachs (›Der schönen Frauen Kugelplatz‹ 40):
   Pald den ein Kegel nam ein schaden,
   das er tut auf dem placz auspaden.
Denselben spöttischen Beiklang erhielt das transitive ›ausbaden‹; daher erzählt Hans Sachs (›Spieler mit dem Teufel‹ 27 und 38) von einem Spieler, der »verlor all sein geld und ward so gepadet aus«; im Winkel des Domes findet er ein altes Teufelsbild und redet es an:
   Du bist wohl auch so arm als ich.
   Wer hat dich so gebadet aus?
Hinzu kommt noch ein rückbezügliches ›Sich ausbaden‹, d.h. beim Bezahlen des Bades all sein Geld vertun, wie der Bräutigam in P. Rebhuns ›Hochzeit zu Cana‹ ([1538], 1. Akt, V. 188):
   Es ist mir vor mein beutet lehr,
   ich hab mich fast gar außgebadt
(d.h. mich völlig ausgegeben). Wer zahlungsunfähig ist, der ›Hat sich ausgebadet‹, so noch in der heutigen Umgangssprache. Und schließlich mit sachlichem, innerem Objekt in Fischarts ›Geschichtklitterung‹ (Neudruck, S. 331): »Dann der einmal einsteigt, der muß das Bad außbaden oder doch zahlen«. Hieraus entwickelt sich dann die heutige Bedeutung, die im 18. Jahrhundert voll erreicht ist. Adelung verzeichnet 1774 in dem ›Versuch eines grammatisch-kritischen Wörterbuches‹ (Bd. 1, Spalte 514): »Figürlich, aber nur im gemeinen Leben, etwas ausbaden müssen, d.i. für eines andern Vergehen büßen müssen«. Gellert läßt in der Erzählung ›Die beiden Knaben‹ den einen, der in eine Wassergrube springen will, durch den andern warnen:
   Und kommst du drauf zum Vater naß hinein,
   So hast du's da erst auszubaden.
Goethe schreibt: »Es ist ganz einerlei, vornehm oder gering sein, das Menschliche muß man immer ausbaden«.
   Schon frühzeitig hat ›Etwas ausbaden müssen‹ auch die Bedeutung erhalten: ein unfreiwilliges Bad bis zu Ende erleiden. So wird z.B. in der 3. Historie des Eulenspiegelvolksbuches berichtet, wie Eulenspiegel, nachdem ihm das Seil, auf dem er sich ›dumlen‹ wollte, durchschnitten ist, in die Saale fällt: »Da fiel Ulnspiegel in das wasser mit grossem spot, und badet redtlichen in der Sal. Da wurden die bauren gar ser lachen, und die jungen rufften im fast nach, he bad nur wol uß usw. Du hast lang nach dem bad gerungen«. In diesen Zusammenhang gehört wohl auch die umgangssprachliche Wendung Baden gehen: weggehen, ohne Erfolg gehabt zu haben; wirtschaftlich zugrunde gehen.
   Der Ausdruck taucht zuerst im ›Siebenbürgisch- Sächsischen Wörterbuch‹ von Adolf Schullerus auf (1910), dann in Sammlungen aus Schlesien (1927) und Preußen (1935) in der Bedeutung von ›geh weg‹ – ›mach, was du willst‹ – ›laß dich begraben‹, aber auch von ›bankrott‹. Erst nach dem 2. Weltkrieg erhält der Ausdruck seinen heute geläufigen Sinn von ›mit etwas Mißerfolg erleiden‹, damit gleichsam ›Ins Wasser fallen‹, Wasser.
   An den mittelalterlichen Brauch des Hochzeitsbades – aus Erfurt ist überliefert, daß es ›ußbade‹ (Ausbad) hieß – erinnert die aus Baden und dem schweizerischen Aargau belegte Redensart Zu tun haben wie die Braut im Bad: sehr beschäftigt sein.
   Baden und d'Bäckle et wäsche, wobei wohl die Hinterbacken gemeint sind, steht schwäbisch für ›die Hauptsache vergessen‹.
   Morgen nach dem Bad: du kommst zu spät. Von einem aussichtslosen Unterfangen hieß es früher: Einen Mohren weiß baden (waschen) wollen, so in Martin Hayneccius' – ›Hans Pfriem oder Meister Keck‹ (1582):
   Ich arbte vergeblich, sehe ich wol,
   Niemand kein Mohr weisbaden sol.
ð Mohr.
   Scherzhaft sagt man ›Er ist ins Bad gereist‹, um die Abwesenheit eines Menschen, der im Gefängnis sitzt, vornehm zu vertuschen.
   In ein Bad gehören: die gleiche Behandlung, Strafe verdienen (vgl. ›Über einen Kamm geschoren sein‹, Kamm).
   Mehrere Redensarten haben das Bild vom Baden des Neugeborenen aufgegriffen:
   Das Kind mit dem Bade ausschütten: das Gute mit dem Schlechten verwerfen, übereilt in Bausch und Bogen aburteilen. Die Redensart ist schon bei Luther bezeugt: »Man sol das kindt nicht mit dem Bad ausgießen« (Weimarer Ausgabe Bd. 20, S. 169). Sebastian Franck (1541) gibt eine Erklärung der Redensart: »Wenn man den rechten Brauch und Mißbrauch miteinander aufhebt und ein Gespött daraus macht, das heißt Zaum und Sattel mit dem Pferd zum Schinder führen, das Kind mit dem Bade ausschütten. Das Kind soll man baden und von seinem Wuste säubern, darnach das Bad so ausschütten und das Kind aufheben und einwickeln«. Die Redensart wird in neuester Zeit auch parodiert: ›Man muß das Bad so ausschütten, daß sich das Kind im Sande verläuft‹.
   Wer als Kind ›Zu heiß gebadet‹ wurde, behält davon einen geistigen Schaden, heiß.
   Zu einem ungeratenen Menschen sagt man in Süddeutschland ›Di hätt ma im erste Bad versäufe solle‹. Auch eine weit verbreitete Volkslied-Wanderstrophe benützt diese Wendung:
   Ei hätt mich meine Mutter
   Im ersten Bad ertränkt
   ...
   So wär ich doch gestorben
   Als ein unschuldig Blut
   Und hätte nicht erfahren
   Wie falsche Liebe tut!
Im 17. Jahrhundert kannte man noch die Redensart ›Mit in allen Pfützen baden‹ von einem Menschen, der sich mit schlechter Gesellschaft abgibt.
   Das Bad in der Menge nehmen heißt es von Vertretern des öffentlichen Lebens, die – oft zum Verdruß der Sicherheitsbeamten – sich im Glücksgefühl des Umjubeltwerdens unter die Umstehenden mengen, um in Form von Händeschütteln, Schulterklopfen etc. unmittelbare körperliche Kontakte mit dem ›Mann aus dem Volke‹ herzustellen. Mit dieser Geste versuchen vor allem Politiker, ihre Beliebtheit im Volke zu steigern; seltener ist es spontaner Ausdruck solcher Beliebtheit, wie z.B. bei John F. Kennedy. Doch eine wirkliche Kontaktnahme in Form eines Gesprächs mit einem sich so präsentierenden ›Mann zum Anfassen‹ ist dabei meistens nicht möglich. Die Redensart ist Anfang der 60er Jahre aufgekommen und wurde in neuester Zeit besonders populär.
• F. BOTHE: Etwas ausbaden müssen, in: Zeitschrift für deutschen Unterricht 16 (1902), S. 710 f.; R. SPRENGER: Etwas ausbaden müssen, in: Zeitschrift für deutschen Unterricht 17 (1903), S. 529; E. BÄUMER: Die Geschichte des Badewesens (Breslau 1903); C. NOHLE: Etwas ausbaden müssen, in: Zeitschrift für deutschen Unterricht 19 (1905), S. 193 f.; G. GOETZ: Etwas ausbaden müssen, in: Zeitschrift für deutschen Unterricht 20 (1906) S. 520 f.; A. MARTIN: Deutsches Badewesen in vergangenen Tagen (Jena 1906); F. SÖHNS: Etwas ausbaden müssen, in: Zeitschrift für deutschen Unterricht 21 (1907), S. 487 f.; RICHTER-WEISE, Nr. 10; RISSE, S. 234 f.; R. HALLO. Vom Vogt von Wolfenschießen, dem mit der Axt das Bad gesegnet wurde, in: Schweizerisches Archiv für Volkskunde 27 (1927) S. 1-26; A. MARTIN: Artikel ›Bad, baden‹, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens I, Spalte 796- 850; W. ANDERSON: Der Schwank vom alten Hildebrand (Dorpat 1931); N. ELIAS: Über den Prozeß der Zivilisation, 2 Bde. (Bern – München 1969); K. SCHIER: Artikel ›Badewesen‹ in: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde I (1973); J.R. KLIMA und K. RANKE: Artikel ›Bad, baden‹ in: Enzyklopädie des Märchens I, Spalte 1137-1141; H.P. DUERR: Nacktheit und Scham (Frankfurt/M. 1988).
Einem das Bad segnen. Holzschnitt aus der Schweizer Geschichte des Zürichers Johannes Stumpf, 1548, Bern, Historisches Museum.
In ein Bad gehören. Spätmittelalterliche Illustration zu ›Wolfdietrich‹, Aus: Nacktheit und Scham, Frankfurt a.M. 1988, S. 25.
Das Kind mit dem Bade ausschütten. Holzschnitt, Murner: Schelmenzunft, 1512.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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