Metzgersgang

Metzgersgang
Einen Metzgersgang getan haben (oberdeutsch): einen vergeblichen Gang getan haben, umsonst dagewesen sein; entsprechend niederdeutsch ›eenen Slachtergang don‹, mitteldeutsch ›einen Fleischergang tun‹. Die Redensart ist seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts bekannt und wird damit erklärt, daß die Metzger oft manchen vergeblichen Gang über Land tun mußten, um bei den Bauern Schlachtvieh einzukaufen. Von einer solchen unnützen Reise sagt man auch, wortspielend mit dem Ortsnamen Calbe (a.d. Saale, a.d. Milde usw.): ›Das war eine Reise nach Calbe‹. In manchen Gegenden Deutschlands sagt man auch ›Einen Fleischergang machen‹. Literarisch bei Lessing: »Kurz, sie machten, was man nennt einen Fleischergang« und bei Pfeffel: »das Schicksal will mich irre führen, sprach es nach manchem Fleischergang« (Deutsches Wörterbuch III, Spalte 1757). Vgl. französisch ›faire un pas de clerc‹ (wörtlich: wie der Lehrling in einer Kanzlei, der mit seinem Beruf noch nicht vertraut ist, einen vergeblichen Gang machen).
   Im 16. Jahrhundert entstanden die sogenannten Metzgerposten, in denen sich besonders in Schwaben und im Rheinland die Metzgerinnungen als Anstalten für das Verkehrswesen organisierten. Obwohl dieses »Nebenbotenwerk« 1614 von Kaiser Matthias verboten wurde, fand die Organisation erst in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts ihr Ende. In Württemberg, der Pfalz und in Baden stand die von der Metzgerzunft betriebene Post zeitweilig unter staatlichem Schutz (»Post- und Metzgerordnung« vom 26. Juni 1622) unter Herzog Friedrich von Württemberg, ganz gegen die Interessen der Thurn-und Taxis-Betriebe. Ärger zwischen den Metzgerinnungen und der Thurn- und- Taxis-Organisation gab es auch wegen des Posthornes, das Thurn-und-Taxis für sich allein in Anspruch nahm, obwohl dieser Brauch von den Metzgern abstammt: In der Memminger Chronik von 1490 wird berichtet, daß die Metzger ihre Ankunft und ihren Aufbruch jedesmal durch Blasen auf einem kleinen Horn der Bevölkerung kundtaten. Ihr Vertreter berichtete einem Boten von Thurn-und-Taxis, »daß die Metzger auf ihre eigenen Kosten ein Pferd halten und ohne die geringste Belohnung dann und wann sich zur Verschickung der Wegweiser gebrauchen lassen«. Deshalb »müßte ihnen auch erlaubt sein, ein Posthörnlein mit Livree zu führen« (O. Lauffer, S. 50).
• ANONYM: Woher kommt die Redensart ›einen Metzgergang machen?‹ Schweizer Volkskunde 17 (1927), S. 21; O. LAUFFER: Der laufende Bote, in: Beiträge zur deutschen Volks- und Altertumskunde 1 (1954), S. 19-60; E. JOH.: Das Jahr des Metzgers. Der Wurstologia anderer Band (Frankfurt/M. 1957).

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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