- Pflicht
- Seine verdammte (oder verfluchte) Pflicht und Schuldigkeit tun. Die Redensart gilt als ein angebliches Zitat Friedrichs des Großen, was aber nicht sicher verbürgt ist. In dem Aufsatz ›Die Tänzerin Barberina‹ erzählt Louis Schneider (›Der Bär‹, Berlin 1880, S. 25), Graf Dohna habe für seinen Haushofmeister C.L. Mayer, der sich darum bemüht hatte, die Tänzerin 1744 für Berlin zu gewinnen, eine besondere Belohnung beim König beantragt. Dieser aber habe geantwortet: »Kriegt nichts! hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan«. Nach anderen Überlieferungen soll ein württembergischer Soldat diese Worte zu Napoleon gesagt haben; ⇨ Röhrle. Diese voneinander abweichenden ätiologischen Anekdoten machen keinen ursprünglichen Eindruck und wecken den Verdacht, daß das vermeintliche Zitat doch als Redensart im Volksmund entstanden ist.Jemanden in die Pflicht nehmen: dafür sorgen, daß jemand gewisse Aufgaben übernimmt und die Verantwortung dafür trägt. Literarisch z.B. belegt in ›Wallensteins Tod‹ (V,2) von Schiller: »Nun ja, du nahmst uns ja für ihn [= für Wallenstein] in Pflicht«. ›Eheliche Pflicht‹ ⇨ Ehe; ⇨ Obligo.Ein Couplet des Bergdirektors Zwack aus der Operette von Karl Zeller ›Der Obersteiger‹ (1893 Uraufführung in Wien) hat den Kehrreim: »Der Bureaukrat tut seine Pflicht, von neun bis eins! Mehr tut er nicht« (II. Akt).
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.