Schild

Schild
Jemanden auf den Schild heben: ihn an die Spitze stellen, ihn zum Führer einer Bewegung machen, ihn groß herausstellen. Die Redensart beruht auf dem altgermanischen Brauch, den neuerwählten Fürsten auf den Schild zu erheben und ihn dreimal vor dem versammelten Volke im Kreise herumzutragen, damit er von jedermann gesehen werden konnte. Das Zusammenklirren der Waffen auf den Schilden galt dann als Zustimmung. Tacitus (›Historiae‹ IV, 15) bietet hierfür das älteste Zeugnis: »Erat in Canninefatibus stolidae audaciae Brinno, claritate natalium insigni ... inpositusque scuto more gentis et sustinentium umeris vibratus dux deligitur«. Cassiodor berichtet von Vitiges: »scuto impositus, more gentil«. Dasselbe wird für die Frankenkönige durch Gregor von Tours bezeugt. Montfaucon hat die Élévation du roi sur un bouclier im Disc. prélim. zu den ›Monuments de la monarchie française‹ behandelt und ein Bild aus einer byzantinischen Handschrift des 10. Jahrhunderts mitgeteilt, das den König David auf den Schild erhoben darstellt. Noch im Jahr 1204 wurde Balduin von Flandern bei seiner Wahl zum griechischen Kaiser auf den Schild gehoben. Die Redensart ist jedoch nicht von der Germanenzeit her überliefert, sondern wurde im Zeitalter des Humanismus neu geprägt, als man durch das Studium der alten Schriftsteller diese Sitte kennenlernte. Ebenso steht es mit den Redensarten ›jemandem den Handschuh hinwerfen‹ und ›den Handschuh aufnehmen‹.
   Etwas im Schilde führen: etwas beabsichtigen, etwas vorhaben, was der andere nicht ahnt. Die Redensart bezieht sich auf Wahlspruch und Abzeichen, die der Turnierritter auf seinem Schilde führte und die, für die Zuschauer oft ein Rätsel, ihn nur eingeweihten Freunden kenntlich machten. Ursprünglich fehlte der Wendung der Unterton des Hinterhältigen, Heimlichen und Bösen, wie die Strophe 215 aus der 4. Aventiure des ›Nibelungenliedes‹ beweist:
   Dô het der herre Liudegêr ûf eime schilde erkant
   gemâlet eine krône von Sîvrides hant.
Uhland verwendet die Redensart in einem Gedicht ebenfalls noch in ihrem ursprünglichen Sinne:
   Der Hauptmann führt im Schild
   Ein Röslein roth von Golde und einen Eber wild.
Am Wappenbild des Schildes konnte der Wächter einer Burg ablesen, was der nahende Reiter ›im Schilde führte‹, ob er Freund oder Feind war. Die Redewendung wurde nun auf die Absicht, die der Ritter hegte, übertragen und erhielt immer mehr eine negative Bedeutung, vielleicht auch weil der nahende Feind seine Waffen hinter dem Schild verbergen konnte. Im Niederländischen ist der Ausdruck in diesem Sinne schon im 16. Jahrhundert bei Campen aufgezeichnet worden: »Wie weet wat hij in sijnen schilt voert!« Fischart schreibt 1575 im ›Gargantua‹ (148a): »Also bald sieht man eim an der nasen an, was er im schilt führt«. Auch in einem Lied aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts auf Wallensteins Belagerung von Stralsund ist die Redensart bezeugt:
   Drum, Deutschland, tu die Augen auf,
   Merk, was des Wallensteiners Hauf
   In ihren Schilden führen!
In der deutschen Literatur fand diese Redewendung dann sehr häufig einen Platz, so bei Kant, Wieland, Opitz, Gerhard, Gellert, Bürger, Goethe, Schiller, Hebel und Uhland. In den ›Räubern‹ (IV, 5) wird z.B. festgestellt:
   Er ging nicht von uns wie einer,
   Der einen Schelmenstreich im Schild führt.
Die Redensart begegnet auch in Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm 8 und 166 und wird auch durch die Märchen weiter tradiert. Die Wendung, in ihrer ursprünglichen Bedeutung verblaßt, lebt noch heute in ganz Deutschland weiter und wird in der Umgangssprache nun auch zum Ausdruck der verborgenen Absichten der Frauen. Wenn man sagt: ›Sie führt etwas gegen ihn im Schilde‹, wird deutlich, daß sich die Redensart sehr weit von ihrem Ausgangspunkt entfernt hat. In der Mundart hat sich mitteldeutsch die alte Bedeutung besser bewahrt, denn ›uff'n schille firen‹ bedeutet: in der Öffentlichkeit etwas zur Schau tragen.
   Sich durch Kennzeichen auf den Schilden zu unterscheiden war nicht bloß ein Brauch des höfischen Rittertums, sondern auch Sitte bei den altgermanischen Stämmen. Tacitus (›Germania‹ Kapitel VI) erzählt, daß sie ihre Schilde bunt bemalt hatten: »nulla cultus iactatio scuta tantum lectissimis coloribus distinguunt«. Die altfriesischen Gesetze sprechen von braunen Schilden als den eigenen und von roten sächsischen. Die fränkischen Schilde beschreibt Sidonius Apollinaris im 5. Jahrhundert als in der Mitte goldgelb und nach dem Rande zu weiß gemalt. Im Norden wurde als Zeichen des Krieges ein blutroter Schild an der Rahe der Schiffe aufgehißt, ein weißer Schild galt als Friedensschild und als Zeichen der Ergebung.
   Im Brauchtum und Rechtsleben spielte der Schild eine wichtige Rolle. Tote und Verwundete wurden auf dem Schild getragen, Krieger schliefen auf ihrem Schilde, Gold und Schätze wurden auf den Schild gehäuft, der als Maß diente. Ein Schild voll Gold war eine alte Rechtsformel als Maß für eine Geldbuße, und zwar für eine sagenhafte und im Grunde unerschwingliche Bußsumme, z.B. in der Aufzeichnung der Rechte der Burg und des Dorfes Dürnstein in der Wachau aus der Mitte des 14. Jahrhunderts:
   »Wer aber uns di freiung prech, der ist der herschaft auf vier tail, der marich auf des marich hant oder fues, wolt er sich aber lösen, so sol er geben ain raisschilt voll golt« (Wer das Asylrecht der Burg verletzt, der soll gevierteilt und jedes Viertel an einem Grenzpunkt ausgesteckt werden. Wenn er davonkommen will, so hat er eine sehr hohe Buße zu entrichten, nämlich einen Kriegsschild voll Gold). (Österreichische Weistümer, III, S. 982).
   Aus dem 15. Jahrhundert gibt es sieben Belege, aus dem 16. fünfzehn, aus dem 17. sechs und einen sogar aus dem 18. Jahrhundert. Andere Quellenstellen sprechen von einem ›übergulten schild‹, womit entweder ein vergoldeter oder ein mit Gold überdeckter gemeint sein kann. Bis jetzt ist keine urkundliche Nachricht bekannt, daß jemand wirklich einmal einen Schild voll Gold als Buße bezahlt hat. Aber daß sich diese Bestimmung in den Weistümern hielt, zeigt, daß man an so altertümlichen Ausdrücken festhielt.
   Über Schildes Rand rechnen: ungenau, in Bausch und Bogen. Die leuchtende rote Farbe des Schildes diente zur Bestimmung der Entfernung im alten Recht: »als ferre man einen rothen schild mag gesehen« (›Lorscher Wildbann‹ von 1423). Bei Übergabe von Schild und Speer erfolgte die Mündigkeitserklärung. Zum Zeichen der Trauer wurde der Schild mit der Spitze nach oben getragen, wie wir aus Parzival 92, 1 erfahren:
   si hânt ir Schildes breite
   nâch jâmers geleite
   zer erden gekêret:
   grôz trûren si daz lêret.
Die Redensart ›Er möchte wol den schildt zu brudern hangen‹ heißt eigentlich: er soll den Schild zu den übrigen (den Brüdern) hängen, und leitet sich von dem Brauch her, Schilde, die nicht mehr benutzt wurden, als Schmuck in den Hallen und an den Schiffen aufzuhängen. Bereits in der ›Edda‹ findet sich die Vorstellung von Odins Halle, die von goldenen Schilden bedeckt war. Im ›Grimnismal‹ heißt es:
   Leicht kenntlich ist allen,
   Die zu Odin kommen,
   Des Herrschers hoher Saal;
   Speere bilden das Sparrengerüst,
   Schilde decken als Schindeln die Halle.
Die noch heute in unseren Kirchen vorhandenen Totenschilde bezeugen den Zusammenhang. Die Redensart in übertragenem Sinne aber bedeutet: jemand soll als alter Mann nicht Dinge treiben oder Vergnügungen nachgehen, zu denen junge Kräfte gehören; er soll Waffen oder Werkzeuge den Jüngeren überlassen.
   In den Schild reden: jemandem die Berechtigung bestreiten, einen Schild oder ein Wappen zu führen; seine Ritterbürtigkeit, seinen Adel anzweifeln. Der Schild war das Symbol der Freigeborenen, bezeichnete den Stand, den Rang und die Lehensfähigkeit seines Trägers. Man konnte seinen Heerschild erniedrigen, wenn man Dienstmann eines Standesgenossen wurde, man konnte ihn aber auch beim Eintritt in ein Kloster niederlegen. Im übertragenen Sinne meint die Redensart heute: Einwände gegen jemanden vorbringen, ihm die Wahrheit sagen.
   In den Schild sehen hat dieselbe Bedeutung wie die Wendung ›Hinter die Kulissen sehen‹.
   Die Redensarten Seinen Schild blank (rein) erhalten und Seinen Schild beflecken zeigen noch den Zusammenhang mit dem Ahnen- und Adelsschild, der als Symbol für die Ehre galt.
   Etwas an den Schild schreiben (malen): eine Sache zum Vorwurf machen, einem etwas öffentlich ins Gesicht sagen. Hans Sachs verwendet die Redensart 1558 in der Negation: »darumb schreybt man dirs nit an schilt« (I, 524a).
   Einen Schild tragen wie der Spiegelschwab: den Schild bei der Flucht auf dem Rücken tragen, denn dieser sagte: »Geh ich zurück und fällt mir das Herz in die Hosen, so ist der Schild am rechten Orte« (Eiselein, 549).
   Schild und Speer von sich werfen: den Mut verlieren. Heute geläufiger ist dafür die Redensart ›Die Flinte ins Korn werfen‹.
   Nach dem Schilde urteilen: bezieht sich auf das Schild als Wahrzeichen eines Hauses, eines Handwerkers, einer Gaststätte und meint, daß man sich leicht vom äußeren Schein blenden läßt. Wenn einer wegen Alters, Krankheit oder Not sein Handwerk nicht mehr treiben kann, heißt es: ›Er muß seinen Schild einziehen‹ oder ›Er muß das Schild hereinnehmen‹. Diese Redensarten werden vom Handwerk auf das Tun und Treiben allgemein übertragen.
   Schildwache stehen: auf Posten stehen mit dem Schild in der Hand, um bei jedem Angriff gewappnet zu sein. Er gehört zur verlorenen Schildwache, niederländisch ›Hij staat op verloren schildwacht‹, meint die Posten, die bei einem plötzlichen Abzug zurückgelassen werden müssen. Gebräuchlicher ist ›Auf einem verlorenen Posten stehen‹.
   ›Schilderwald‹ Wald.
• E. FRH. V. KÜNSSBERG: Die Rechtsformel: Schild voll Gold, in: Hessisches Blatt für Volkskunde 39 (1941), S. 185-188; D. HÜPPER- DRÖGE: Schild und Speer. Waffen und ihre Be-
zeichnung im frühen Mittelalter (Frankfurt/M. 1983).
Jemand auf den Schild heben. Karikatur von Haitzinger, vom 9.II.82. Aus: Badische Zeitung., Nr. 33, vom 10. Februar 1982.
Etwas im Schilde führen. Illustration aus der Minnesänger-Handschrift: ›Her Dietmar der Sezzer‹.

Das Wörterbuch der Idiome. 2013.

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