- wegwerfen
- Ein wegwerfendes Urteil über einen (oder etwas) fällen; Wegwerfend urteilen; Jemanden wegwerfend behandeln. Die Wendungen haben nichts zu tun mit dem Brechen und Wegwerfen des ⇨ Stabes über dem Verurteilten, sondern wegwerfen bedeutet hier einfach: von sich wegstoßen, dann: verächtlich behandeln, geringschätzen. So bei Luther: »Also sol er (der falsche Prediger) auch verachtet und weggeworfen werden« (Weimarer Ausgabe 32, 358). Daher auch: Sich wegwerfen: sich gemein machen, sich erniedrigen.Diese Wendung wurde gern gebraucht, wenn ein Mädchen ›unter seinem Stande‹ heiratete, oft im Tone der Entrüstung: ›Wie konnte die sich (nur) so wegwerfen!‹ Die Redensart meint eigentlich: sein eigenes Ich wie einen verächtlichen Plunder behandeln, den man in die Ecke wirft; seit dem 18. Jahrhundert (vgl. lateinisch ›se abicere‹ = sich hoffnungslos zu Boden werfen, allen moralischen Halt verlieren). Im 11. Auftritt von ›Wallensteins Lager‹ fragt der erste Kürassier den Schützen, der sich mit dem Bauern in ein Spiel eingelassen hat und dabei von ihm betrogen wurde:Kannst dich so wegwerfen und blamieren,Mit einem Bauer dein Glück probieren?
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.