- Bürger
- Ein unbescholtener Bürger sein: im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein, Nichts auf dem Kerbholz haben, ⇨ Kerbholz.Das Wort ›Bürger‹ (althochdeutsch purgari, mittelhochdeutsch burgaere) bedeutete ursprünglich Burgbewohner – im Gegensatz zum bäuerlichen Landbewohner. Er besaß in der vorkommunalen Gesellschaftsordnung etwa dieselben Rechte und Pflichten wie der spätere Einwohner einer Stadt. Zu diesen Pflichten gehörte auch die Einhaltung der geltenden Gesetze und aller vertraglichen Vereinbarungen. Wer sie verletzte, verlor seine ›bürgerlichen Ehrenrechte‹. Die meisten abgeschlossenen Verträge enthielten die Formel, daß den Wortbrüchigen ein solches Schelten treffen sollte, d.h. durch einen Vertragsbruch wurde er zum ›Gescholtenen‹, bzw. ›Bescholtenen‹, und wer nicht mehr ›unbescholten‹ war, verlor seinen guten Ruf. Gläubiger durften ihn vor aller Welt einen Bösewicht und Schelm nennen.Die Wendung ›unbescholtener Bürger‹ hat sich bis heute erhalten, wenngleich sie nur noch selten gebraucht wird.In neuerer Zeit haben sich dafür andere Begriffe herausgebildet, z.B. zur Bezeichnung des vorbildlichen Staatsbürgers die Wendungen Ordentlicher Bürger, Braver Bürger, Wackerer, tapferer Bürger und als oberste Maxime der durch Friedrich Schillers Gedicht ›Die Glocke‹ bekannt gewordene Spruch: »Arbeit ist des Bürgers Zierde ...«. Im Gegentrend zu diesen vaterländisch hochstilisierten Bürgertugenden und Bürgerpflichten – wie sie auch zum Ausdruck kommen in der geflügelten Wendung ›Ruhe ist die erste Bürgerpflicht‹ (⇨ Ruhe), entwickelten sich spöttische Wendungen und Begriffe mit gegensätzlicher Bedeutung wie: Ein bequemer Bürger, Ein behäbiger, ruhiger Bürger, im Sinne von lahm und obrigkeitshörig.Der Bürger in Uniform ist der Soldat des demokratischen (Nachkriegs-) Deutschland, der auch in Uniform immer Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten bleibt (abgesehen von einigen unumgänglichen Einschränkungen aufgrund militärischer Notwendigkeiten).Der Bürgerschreck gibt sich in Kleidung und Haartracht bewußt ein vom Üblichen abweichendes Aussehen, um die ›angepaßten Bürger‹ zu provozieren und seine Eigenständigkeit sowie seinen Protest zu dokumentieren.Etwa gleichzeitig entstanden als neue Redensarten z.B. für Parteipolitiker die Wendung Bürgernähe demonstrieren und für Basispolitiker Eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, bzw. Ein Bürgerbegehren starten, Formeln, die sich aus der verstärkten Wahrnehmung demokratischer Grundrechte (Bürgerrechte) als Folge einer zunehmenden allgemeinen Demokratisierung ergeben haben, ⇨ anhängen, ⇨ Bösewicht, ⇨ Schelm.• J. GRIMM: Deutsche Rechtsaltertümer II, S. 161 f., 316; W. DANCKERT: Unehrliche Leute (Bern-München 1963); K. KROESCHELL: Artikel ›Bürger‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I, Spalte 543-553.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.