- hänseln
- Jemanden hänseln: ihn necken, zum besten haben. Das Wort hänseln (auch hansen, verhansen) bezeichnet ursprünglich die Aufnahme in eine Schar (althochdeutsch und gotisch ›hansa‹ = Schar) und ist möglicherweise im Zusammenhang mit der Entwicklung der Hanse entstanden. Der früheste Beleg für das Wort stammt aus dem Jahre 1259. Später verflachte die Bedeutung zu ›Jemanden zum Narren haben‹, aufzwicken, frozzeln etc. Bestimmte Gruppen beanspruchten ein Hänselrecht und machten vom Vollzug des Hänselns den Genuß ihrer Privilegien abhängig. So ist laut der ›Borßbandts Ortung‹ von 1627 in St. Goar das Verhansen Vorbedingung für das Feilhalten von Waren auf dem dortigen Markt. Es wird in St. Goar jedoch um diese Zeit bereits auch scherzhaft an durchreisenden Fremden vollzogen. Eine große Rolle spielte das Hänseln auch bei den Studenten, bei denen sich in Nachahmung kirchlicher Gebräuche – z.B. Eintritt in einen Mönchsorden – ein derbes Necken und Hänseln herausbildete. A. Beier schildert das Hänseln als ›Ceremonia bei der Aufnahme eines künftigen Mitgliedes in eine Gemeinschaft, fast wie das Deponieren der jungen Studenten auf etzlichen Universitäten bräuchlich‹. Dieses Hänseln ist in allen Volkskreisen üblich gewesen und hatte letzten Endes nur den Zweck, von den Gehänselten ein Lösegeld zum Vertrinken zu erpressen. In anderer Form hat sich das Hänseln z.B. bei den Zimmerern bis auf die heutige Zeit erhalten. »Wer ungerufen auf den Arbeitsplatz kommt, kann gewärtig sein, daß die Zimmerer von ihrem ›Platzrecht‹ Gebrauch machen und ihn unversehens mit ihrer schnurleine umbinden. Dann heißt es: ›Zahlen‹« (R. Wissell, S. 29-30).Um eine andere Art des Hänselns handelt es sich bei der Äquatortaufe der Seeleute, bei der jeder, der zum erstenmal den Äquator passiert, sich einer besonderen Taufe unterziehen muß. Doch ist dieser Brauch – wie viele andere Hänseleien auch – eher den scherzhaften Hänseleien zuzurechnen. Für die jüngere Zeit ist eine Zwischenstellung zwischen Ernst und Scherz typisch. Sie führte zu der neuen verflachten Bedeutung des Begriffs.• R. WISSELL: Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit (Berlin 1929); F. RAUERS: Hänselbuch, Schleif – Vexier – Deponier – Tauf- und Zeremonien-Buch (Essen 1936); A. WACKE: Nachlese zum Volksbrauch, in: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde. 82 (1979), S. 151-166 passim; K.-S. KRAMER: Artikel ›Hänseln‹, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte I. Spalte 2, 003-2, 004.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.