- Spuk(en)
- Einem viel Spuk machen: viel Unruhe bereiten, Umstände machen. Die Redensart wird oft in der negativen Form verwendet: ›Mach keinen (nicht solchen) Spuk!‹, mach kein Geschrei und Aufhebens von der Sache, verursache kein Aufsehen durch eine heftige Auseinandersetzung! Diese Wendung zeigt deutlich den Zusammenhang mit dem Volksglauben an Spukgestalten und Poltergeister, die die Menschen durch unheimliche nächtliche Geräusche erschrecken und in Aufregung versetzen. Heute sagt man auch im Sinne von Lärm machen, daß die Kinder ›einen tollen Spuk‹ vollführen.Seinen Spuk mit jemandem treiben: ihn necken und ärgern, wie das in unseren Sagen oft von Hausgeistern berichtet wird.Die niederdeutsche Redensart ›wie'n Spôk utseen‹, sehr schlecht und bleich wie ein Gespenst aussehen, bewahrt noch die Vorstellung, daß Verstorbene, die keine Ruhe finden können, den Lebenden als Wiedergänger erscheinen.Etwas (jemand) spukt noch herum: etwas treibt noch immer sein Unwesen, eine alte Vorstellung ist noch nicht überwunden, ein Unbekannter treibt sich in der Gegend herum.Es spukt ihm im Giebel (Oberstübchen, Kopf): er ist nicht ganz normal, eigentlich: seine Gedanken scheinen gelegentlich wie durch einen Spuk gestört zu werden. Dasselbe meint die Ulmer Wendung ›Dem spukt's in der Fechtschul‹.Die Redensart Es spukt in der Fechtschule! wird heute außerdem als Drohung verwendet, z.B. warnt man die jungen Soldaten damit, daß etwas Unangenehmes passieren wird (Tadel, Strafe), falls sich keine Änderung des Verhaltens zeigt. Die Herkunft dieser Wendung ist nicht geklärt.• P.G. HEIMS: Seespuk (Leipzig 1888); Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens VIII, Spalte 344ff. Artikel ›Spuk‹ von MENGIS; K. KANZOG: Der dichterische Begriff des Gespenstes (Diss. Berlin 1951); A. JAFFÉ: Geistererscheinungen und Vorzeichen (Zürich – Stuttgart 1958); L. RÖHRICH Artikel ›Geist, Geister‹ in: Enzyklopädie des Märchens V, Spalte 909-922; H. FISCHER: Artikel ›Gespenst‹ in: Enzyklopädie des Märchens V, Spalte 1187-1194.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.