- Ständerling
- Einen Ständerling halten (machen, haben): auf der Straße stehenbleiben, um mit jemandem zu plaudern. Die Redensart ist litarisch seit dem 16. Jahrhundert belegt. Geiler von Kaysersberg rühmt Maria, als sie zu Elisabeth geht: »Nitt machet sye stenderling by den münchen und pfaffen, als unser jungkfrawen thund« (Doctor Keiserßbergs Postill: Vber die fyer Euangelia durchs jor ... [Straßburg 1522], 4, 8b). Ähnlich äußert sich Luther in seinen ›Tischreden‹: ». und gemanet mich derselbigen prediger, die alles wöllen sagen, was jnen einfellet, gleich wie der megde, die zu marckte gehen: wenn jhnen ein andere magd begegnet, so halten sie mit jhnen einen tasschenmarckt oder ein stenderling, begegnet jhnen denn die ander magd, so halten sie mit der auch eine sprache«. Offenbar war diese Plage früher nicht kleiner als heute, denn auch die Rüge Valentin Schumanns (›Nachtbüchlein‹, herausgegeben von Bolte, 324, 8) geht an die gleiche Adresse: »wann mans außschickt, so mußt sie allemal zwen oder drey ständerlin haben«. Die Redensart war wohl von Beginn an hauptsächlich auf den litarischen Gebrauch beschränkt und ist es augenscheinlich auch geblieben. Mundartlich ist sie heute nur sehr wenig bekannt, wie etwa im Obersächsisch-Erzgebirgischen. In Schwaben kennt man sie nur verblaßt in adverbialer Form: ›Er muess ständ(er)linga trinka, mer hoassen net a mool sitza‹. Rheinisch hält sich der verbale Ausdruck ›ständeln‹ = herumstehen in nur sehr engen Grenzen. Am besten gehalten hat sich die österreichische Formulierung ›ein Standerl halten‹.
Das Wörterbuch der Idiome. 2013.